Am 1. Juli 1976 trat in Westdeutschland ein neues Namensrecht in Kraft: Seither müssen Ehefrauen nicht mehr automatisch den Namen ihres Mannes annehmen. Eine kleine bürokratische Anpassung - aber mit sehr hohem Symbolgehalt. Von David Lauer www.deutschlandfunkkultur.de, Sein und Streit
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