Baden-württembergische Regierungspräsidien bearbeiten jetzt Entschädigungsanträge

Stuttgart: Entschädigungsanträge für Corona-bedingte Verdienstausfälle übernehmen künftig die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Damit sollen die Gesundheitsämter entlastet werden. Knut Bauer: Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfällen haben Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die von einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind. Sie bekommen für die ersten sechs Wochen den vollen Verdienstausfall erstattet. Eine Entschädigung von zwei Drittel des Nettoeinkommens für sechs Wochen bekommen berufstätige Eltern, wenn sie wegen der Schließung von Schulen oder Kitas Kinder bis zu 12 Jahren betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die entsprechenden Anträge wurden bisher von den Gesundheitsämtern bearbeitet, dies erfolgt nun in den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Freiburg. Das entlaste die Gesundheitsämter, die derzeit wegen der Corona-Pandemie außerordentlich stark gefordert seien, so der baden-württembergische Gesundheitsminister Lucha.

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